März 2017: Nordostumgehung - und kein Ende?

Nach einer überlangen Erörterungsphase seitens der Stadtverwaltung Darmstadt hat die Stadtverordnetenversammlung endlich im Februar 2016 die Aufhebung des Bebauungsplans N 59 (Nordostumgehung) und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Zugestimmt haben Grüne, CDU, Uffbasse, Uwiga, Linke und Piraten.
Nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans durch das Regierungspräsidium, wurde diese im Juli 2016 bekannt gemacht.

Bereits seit 2006 hatte die BI ONO unter anderem Vorschläge zur Lärm- und Abgasreduzierung und Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemacht. Leider ist hiervon durch Stadt und Landkreis sehr wenig umgesetzt worden. Aus Umweltschutzgründen ist das Durchfahr"verbot" für Transit-Lkws etwas verschärft worden. Und in der östlichen Hügelstraße wurde wegen erhöhter Unfallgefahr Tempo 30 eingeführt. Die Luftqualität hat sich durch diese viel zu gering geratenen Maßnahmen in den belasteten Bereichen nicht merklich verbessert. Keine wesentlichen Fortschritte hat es auch in der Verbesserung und Vernetzung der Radwege und des ÖPNV gegeben. Eine schienengebundene Verbindung nach Roßdorf oder gar Groß-Zimmern, die eine echte Entlastung der Straße vom Individualverkehr bringen würde, ist nach wie vor nicht in Sicht. Insbesondere für Pendler müssen vielfältigere und attraktivere Angebote geschaffen werden, die auch die Anwohner von viel befahrenen Straßen entlasten.

Immer wieder sind aus Darmstadt aber insbesondere auch aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg Stimmen zu vernehmen die nach wie vor eine Nordostumgehung, zum Teil mit geändertem Streckenverlauf, fordern. Dies zeigt, dass weiterhin eine große Aufmerksamkeit gegenüber untauglichen Straßenvisionen vonnöten ist.

Status Quo: Prozessverlauf und Kostenverteilung

Nach dem erfreulichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nordostumgehung fragen sich Viele, wie es mit dem Klageverfahren und damit den Spenden bzw. Klageeinzahlungen weitergeht. Hierzu hat die jüngste Mitgliederversammlung und der Vorstand auf seiner letzten Sitzung Folgendes festgelegt:
Sobald nach Ende des laufenden Aufhebungsverfahrens ein abschließender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gefallen ist, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2013, wird das Verwaltungsgericht auch das laufende Gerichtsverfahren beenden. Der Gerichtsprozess wäre dann formal zwar nicht gewonnen, aber das Prozessziel, nämlich den Bau der Nordostumgehung zu verhindern, erreicht. 
Mit dem Ende des Gerichtsverfahrens wird das Gericht auch eine endgültige Entscheidung über den Streitwert fällen, die Kostenverteilung regeln und der Anwalt die Endabrechnung vorlegen. Erst danach kann der Verein sehen, ob anteilige Rückerstattungen von Klageeinzahlungen möglich sind. Derzeit sieht es nicht so aus, dass Rückerstattungen möglich werden. Aber selbst wenn nichts zurückgezahlt werden könnte, werden sich die vielen Spenden und Klageeinzahlungen nachweislich gelohnt haben. Sie haben dazu beigetragen und tragen immer noch dazu bei, den Widerstand gegen die NOU juristisch zu untermauern und  aufrecht zu erhalten. Die vielen im Verfahren gefundenen rechtlichen und technischen Planungsmängel und -fehler haben auch Straßenbefürwortern die Entscheidung erleichtert, der Einleitung eines Aufhebungsverfahrens im Stadtparlament zuzustimmen.
  

Klageunterstützungsverein wählt neuen Vorstand

Nun nach zwei Jahren intensiver Arbeit hat der Klageunterstützungsverein Nordostumgehung seinen Vorstand neu gewählt. Wiedergewählt wurden Dr. Ulrich Pordesch und Detlef Rehfeld. Neu in den Vorstand kamen Brigitte Harres und Karsten Kaltepoth. Nicht erneut kandidiert hatten Heidrun Wilker-Wirk und Sabine Crook. Kassenprüferinnen wurden Marion Olsowski und Ellen Schüßler.
Die Funktionsverteilung im neuen Vorstand wurde in der ersten Vorstandssitzung wieder wie zuvor festgelegt: Vorsitzender ist Ulrich Pordesch, Kassierer bleibt Detlef Rehfeld.
 

Ausstieg aus der NOU von Magistrat und Stadtparlament beschlossen

Das nach den Wahlen im März 2011 neu gebildete Stadtparlament hat am 16. Dezember 2011 die „Einleitung eines Aufhebungsverfahrens“ zur Nordostumgehung auf den Weg gebracht und damit das Ende der Planungen eingeleitet. Das bedeutet: die politische Lösung setzt sich durch.

Allerdings wird es eine Weile dauern, mindestens bis zum Frühjahr 2013, weil der ganze Prozess ein weiteres Mal – diesmal in anderer Richtung – abgewickelt werden muss, mit öffentlicher Auslegung, Einspruchsfristen und dergleichen.

Alle, die mitverfolgt haben, dass durch Darmstädter Kläger*innen ein Normenkontrollverfahren begonnen wurde, und vor allem alle, die seinerzeit für diesen Klageweg Geld gespendet haben, möchten nun ganz bestimmt wissen, wie es um dieses Klageverfahren steht:

Über ein Jahr lang konnte dank der vielen Spenden das Klageverfahren durch einen sehr guten Anwalt bestritten werden. Alles deutet darauf hin, dass wir Gegner der NOU jetzt gewonnen haben, was das Projekt betrifft! Wir haben aber nicht den Rechtsstreit gewonnen, weil es – voraussichtlich – gar nicht zu einem Gerichtsurteil kommen wird. Im Einvernehmen zwischen dem Gericht, der Stadt Darmstadt und dem Klageverein ruht nämlich das Verfahren, um der politischen Lösung den Vorrang zu geben. Gibt es dort eine zufriedenstellende Lösung, muss es nicht wieder aufgenommen werden.

Falls der politische Weg erfolgreich ist und das Verfahren ganz eingestellt werden kann, gibt es, juristisch gesehen, weder Gewinner noch Verlierer. In diesem Fall muss keine Seite der Gegenseite deren Kosten erstatten, und es können deshalb auch keine Spenden oder Spendenanteile, die seinerzeit als „Klageeinzahlung“ gekennzeichnet waren, zurückgezahlt werden.

Die Spenden waren aber nicht verloren! Sie haben geholfen, die Argumente der Bürgerinitiative juristisch zu untermauern und erhebliche justitiable Mängel in den Planungen aufzudecken. Nicht zuletzt dadurch ist auch der Ausgang der Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl beeinflusst und der oben genannte Beschluss der Stadtverordneten möglich geworden.

Die Dividende auf die Spenden sind ein intakter Bürgerpark, der Verzicht auf den Waldeinschlag und Vorboten einer neuen Verkehrspolitik!

 

Klage gegen Nordostumgehung ruht

Politischer Prozess soll Vorrang haben

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Ruhen des Verfahrens gegen die Nordostumgehung beschlossen. Hintergrund ist das von der neuen politischen Mehrheit angekündigte Vorhaben, den Bebauungsplan aufzuheben.

Die Stadt Darmstadt hatte dem Gericht auf Anfrage mitgeteilt, dass voraussichtlich Ende August die Stadtverordnetenversammlung über einen entsprechenden Antrag entscheiden werde. Die Anwälte der Kläger/-innen haben unter dieser Perspektive einem Ruhen des Verfahrens zugestimmt. Auch der Klageunterstützungsverein und die Bürgerinitiative ONO räumen einer politischen Entscheidung Vorrang ein und begrüßen den von der grün-schwarzen Koalition eingeschlagenen Weg.

Allerdings ist das gerichtliche Verfahren nur unterbrochen. Die Möglichkeit, die Klage jederzeit weiterzuführen bleibt bestehen. Falls es seitens der Stadt Darmstadt wider Erwarten nicht zu einer Aufhebung des Bebauungsplanes kommen sollte, werden die Kläger/-innen mit Hilfe des Klageunterstützungsvereins den juristischen Weg fortsetzen.

 

Wir stoppen das unsinnige Großprojekt Nordostumgehung gerichtlich!

Eine zig Millionen Euro teure „Umgehung" soll gebaut werden, obwohl ihre versprochene Entlastungswirkung nicht gegeben ist. Wählerinnen und Wähler sind dagegen, Geld fehlt — alles in Ordnung?

NEIN!

Es kann trotzdem passieren, dass in den nächsten Jahren gebaut wird und die Bäume fallen. Denn ein gültiger Bebauungsplan existiert und mehr Schulden machen geht immer, falls die Mehrheiten im Stadtparlament nach der Kommunalwahl 2011 dafür da sind. Wie soetwas geht, wenn es "demokratisch legitimiert ist", erleben wir alle derzeit in den Nachrichten!

Mittlerweile haben unsere Anwälte und der Sachverständige Seibert die Akten gesichtet. Eine 57 Seiten starke Klagebegründung beim Verwaltungsgerichtshof wurde eingereicht. Es sieht gut aus für uns: Der Bebauungsplan ist voller Mängel. Das Bauvorhaben ist eine rechtlich unzulässige Form der „Vorratsplanung", es gibt Sicherheitsmängel bei der Tunnelgestaltung und handwerkliche Fehler im Bebauungsplan selbst.

Noch ein paar Monate Verfahren und ein Urteil könnte die Nordost"umgehung" endgültig beerdigen.

Die Sache hat aber einen Haken: Erfolgreich klagen durch die Instanzen kostet viel Geld. Wir bitten Sie: Helfen Sie im Interesse der Vernunft mit, dass die erfolgversprechende Klage auch erfolgreich geführt werden kann, durch eine Einzahlung auf das Konto:

Klageunterstützungsverein, Konto 5010195, Sparkasse Darmstadt, BLZ 50850150

Zusammenfassung der Klagebegründung

 

Helfen Sie durch Ihre Spende aktiv mit!

Am 04.02.2010 haben SPD, CDU und FDP den Satzungsbeschluss zum Bau der Nordost"umgehung" bestätigt und so das eindeutige Votum der Darmstädter Bürgerinnen und Bürger ignoriert. Trotz der desolaten Kassenlage wurde Baurecht geschaffen.

ONO!, die Bürgerinitiative Darmstadt Ohne NordOstumgehung wird dieser Ignoranz Darmstädter Kommunalpolitiker nicht tatenlos zusehen. So werden wir auf die bevorstehenden Kommunalwahlen 2011 Einfluss nehmen und mithelfen, dass Stadtverordnete und Parteien nicht wiedergewählt werden, die das knappe Geld der Bürger für das unsinnige Straßenbauprojekt verschleudern wollen.

Die Stadt hat den Bebauungsplan N 59 am 27. Februar 2010 öffentlich bekannt gemacht, und dadurch ist es möglich, dass demnächst der Bund oder die Straßenbaufans der Stadt auf die Idee kommen, mit dem Bau zu beginnen. So könnte man irgendwo anfangen, hier etwas abzureißen und dort Bäume zu fällen oder man könnte aus Kostengründen Schutzmaßnahmen wie die Deckelung an der Mathildenhöhe streichen.

Um dem vorzubeugen, ist die BI ONO! aktiv geworden und hat mit klageberechtigten Bürgern eine Klage gegen das Bauvorhaben vorbereitet. Wir haben einen Klageunterstützungsverein gegründet, der Gelder sammelt und die Kläger berät.

Der Verein hat seine Arbeit aufgenommen und Kontakt zu einem bekannten Fachanwalt hergestellt. Wir sind zuversichtlich, das Bauprojekt aufgrund seiner vielen Mängel zu Fall zu bringen.

Jeder Prozess birgt finanzielle Risiken. Damit dürfen wir die KlägerInnen nicht alleine lassen, zumal sie stellvertretend für alle GegnerInnen  des Projekts einen Rechtsstreit auf sich nehmen. Bitte helfen Sie mit: Durch eine Klageeinzahlung bzw. Spende auf unser Prozesskostenkonto. Die näheren Bedingungen lesen Sie hier.

Unser Ziel ist es, im Laufe der nächsten Monate ausreichend Geld zu sammeln, um die finanziellen Risiken, die ein Gerichtprozess mit sich bringt, für die KlägerInnen abzusichern. Dies ist zu schaffen, wie die breite Beteiligung am Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gezeigt haben!

 

Stadtparlament übergeht Bürgerwillen

Das Stadtparlament hat vorerst die Weichen gestellt: Die über Jahre hinaus ohnehin schon verschuldete Stadt soll die noch viel weniger finanzierbare Nordostumgehung bauen.

Zwar hatte sich am 7. Juni 2009 im Rahmen eines Bürgerentscheids längst die Mehrheit (55%) der abstimmenden Darmstädter Bürger gegen das Projekt ausgesprochen, war formal aber um 204 Stimmen am Quorum gescheitert.

Die Mehrheit der Stadtverordneten hat nun in ihrer Sitzung vom 4.2.2010 das Bürgervotum ignoriert und gibt statt dessen ortsfremdem Schwerlast- und Autoverkehr Vorrang gegenüber dem Gemeinwohl der Darmstädter.

Die notwendigen Mittel zum Bau der nicht einmal 4 km langen Straße betragen insgesamt rund 200 Mio €, davon werden 63 Mio € wir Darmstädter zu stemmen haben. Unser Geld, das Darmstädter Schulen, Schwimmbädern, Stadtbibliotheken und dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fehlen wird. Und an welche Stelle werden wohl die Mittel zum Unterhalt der sozialen Einrichtungen der Stadt im Anblick dieser Schulden rutschen?

Den entlang der Nordostumgehung brausenden Durchgangsverkehr wird es kaum scheren: Er fährt an diesem Elend vorbei. Oder genauer: In einem kostspieligen Tunnel mitten hindurch.

 

Berichterstattung zu dieser Stadtverordnetensitzung:

Das Dialogforum

Nachdem sich während der ersten drei Sitzungen des "Dialogforums" herausstellte, dass in den Sitzungen auf Powerpoint-Frontalunterricht Wert gelegt wurde statt auf Dialog und Diskussion, um den Weg zu einem den Bürgerentscheid verharmlosenden Abschlussbericht zu ebnen, hat die BI ONO! zu Beginn der 4. Sitzung das "Lokale Dialogforum" verlassen.

Wir sehen uns in allen anfänglichen Zweifeln (siehe weiter unten auf dieser Seite) bestätigt.

Lesen Sie dazu unsere vollständige Presseerklärung vom 20.11.2009

Weiteres zum Thema:

 
 

Aktionen

Der Bürgerentscheid

 

Dokumentation rund um die Nordostumgehung:

Was kann ich tun?

Überzeugen Sie Familie, Freunde, Nachbarn, Kollegen…

Noch ist die Nordostumgehung nicht gebaut!

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Die Verbreitung von Informationen ist teuer. Kosten entstehen für den Druck unserer Plakate und Materialien sowie für die Werbemittel. Wenn Sie die Initiative unterstützen möchten, freuen wir uns über finanzielle Zuwendungen. Das Spendenkonto lautet:

BUND Darmstadt, Kto. Nr. 11 00 22 34, BLZ 508 501 50 (Sparkasse Darmstadt)

Bei der Überweisung bitte angeben: "Spendenzweck ONO!, Spendenquittung erbeten"

Die BI ONO hat nicht 100.000€ aus Steuergeldern zur Verfügung…