Spenden

„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“ heißt es. Das bedeutet: Der Ausgang eines Prozesses lässt sich nie absolut sicher vorhersagen, seien die Ausgangsbedingungen noch so gut. Die KlägerInnen tragen also finanzielle Risiken und müssen von diesen freigestellt werden.

Der Klageunterstützungsverein will die Risiken auf viele Schultern verteilen und damit gering machen. Unser Ansatz dazu sind Klageeinzahlungen vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger. Klageeinzahlungen sind zweckgebunden für Prozesskosten, mit einer Besonderheit: Ab 50 € werden sie zurückerstattet, wenn der Klageprozess wie erwartet gewonnen werden sollte!

Lesen Sie hierzu die Erklärung über Verwendung und Rückerstattung von Klageeinzahlungen.

Klageeinzahlungen leisten Sie bitte auf folgende Bankverbindung:
KlageNOU
Konto Nr. 50 10 195
Sparkasse Darmstadt, BLZ 50850150
Stichwort „Klageeinzahlung“

Wenn Sie eine größere Klageeinzahlung vornehmen wollen und hierzu eine gesonderte vertragliche Vereinbarung abschließen möchten, so wenden Sie sich direkt an den Vorstand (Dr. Ulrich Pordesch, Tel 06151 994295, Heidrun Wilker-Wirk Tel. 6698426).

Klageeinzahlungen unter 50 € können aus Aufwandsgründen nicht zurückerstattet werden, sind also Spenden. Wenn Sie größere Summen nicht rückzahlbar spenden wollen, so geben Sie bitte das Kennwort „Spende“ an. Rückzahlbare Klageeinzahlungen und Spenden sind nicht steuerlich absetzbar. Wir betrachten unser Anliegen zwar als gemeinnützig, die Unterstützung von Klagen von Bürgern ist indes kein steuerlich begünstigter Zweck.