Noch 30 Tage bis zum Bürgerentscheid am 7.Juni 2009!
Die Bürgerinitiative ONO! (Darmstadt Ohne NordOst-„Umgebung“!) hat mit Interesse das Vorhaben der Stadt zur Kenntnis genommen, die Darmstädter Bürger endlich nun auch umfassend über das Projekt NordOst-„Umgehung“ und den damit verbundenen Bürgerentscheid zu informieren.
Die BI ONO! begrüßt grundsätzlich diesen Schritt, hat sie doch an ihren derzeitigen Infostände am Weißen Turm und am Löwentor sowie bei den abendlichen Infoveranstaltungen ein großes Informations-Defizit – vor allen bzgl. der genauen Trassenführung – bei der Darmstädter Bevölkerung zu diesem Projekt festgestellt.
Nun kündigt die Stadt Darmstadt unter Federführung von OB Hofmann und Baudezernent Wenzel eine massive, einseitig auf PRO-Argumente bezogene und kostenintensive Werbekampagne an. Hier wird nun mit städtischen Haushaltsmitteln eine professionelle Werbeagentur (seriöse Schätzungen gehen von einer Summe hierfür von mind. 100.000 € aus !) beauftragt; gleichzeitig werden in Schulen dringend benötigte Reparaturarbeiten schon seit Jahren mit dem Verweis auf fehlende Haushaltsmittel abgelehnt oder aufgeschoben.
Wir weisen darauf hin, dass diese finanziellen Mittel grundsätzlich von allen Darmstädter Bürgern ohne Ansehung ihrer politischen Anschauung und Zugehörigkeit erbracht wurden. Diese Mittel sind dem Staat (hier: der Stadt Darmstadt) für das gemeine Wohl anvertraut (BVerfG Urteil vom 02.03.1977, Az.: 2 BvE 1/76, Staatsgerichtshof des Landes Hessen Urteil vom 20.12.1990, Az.: P.St.1114). Dies schließt es aber aus, dass die Stadt Darmstadt, auch wenn sie im Meinungskampf im Vorfeld eines Bürgerentscheides nicht zur Neutralität verpflichtet ist, sich dieser Mittel bedient, um seine parteiische Auffassung zu dem Bürgerbegehren öffentlich bekannt zu machen.
Gegen diese Steuergeldverschwendung hat die BI ONO! im Namen von Sabine Crook (eine der drei Initiatoren des Bürgerentscheids gegen die Nordostumgehung) Donnerstag (7.5.) Abend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht. Der Verwaltungsrechtsweg ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO damit eröffnet. Die BI ONO! bezieht sich auf das erst kürzlich erlassene Urteil des Oberverwaltungsgerichts, in dem dem Berliner Senat untersagt wurde, mit Steuermitteln gegen die Initiative „Pro-Reli“ zu werben: (BVerfG Beschluss vom 14.10.1987, Az.: 2 BvR 64/87), (OVG Berlin – Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2009, AZ: 3 S 43-09).
Damit will die BI ONO! der Stadt nicht verbieten lassen, über das geplante Projekt zu informieren; im Gegenteil, es ist Aufgabe der Stadt, ihren Bürgern breite und detaillierte Informationen zu geben.ONO! spricht sich aber dagegen aus, dass die Stadt mit Steuergeldern eine wahlkampfähnliche Kampagne startet.
Heidrun Wilker-Wirk Sabine J. Crook Wolfgang Pütter
(Sprecher der BI Darmstadt Ohne NordOst-„Umgebung“)